Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte durchschnittlich für sein eigenes Fahrzeug unmittelbar vor dem Unfall bei einem seriösen Händler hätte aufwenden müssen. Zur Ermittlung zieht ein Kfz-Sachverständiger sämtliche wertbeeinflussende Faktoren, sowie die regionale Marktlage, in Betracht. Der Wiederbeschaffungswert ist Regelungsgrundlage für die Abrechnung mit dem Geschädigten im Falle eines Totalschadens.