Sachverständigenverfahren

Sie sind hatten einen Kaskoschaden (selbstverschuldeter Unfall, Wild-, Hagel- oder Diebstahlschaden) und sind mit der Schadenregulierung Ihrer Kaskoversicherung unzufrieden?
Gemäß der gängigen Versicherungsbedingungen ist für solche Fälle, sofern es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung, über die Schadenhöhe oder zum Reparaturweg gibt, im Regelfall das Sachverständigenverfahren vorgesehen. Zusammengefasst wird beim Sachverständigenverfahren zunächst eine Beurteilung durch einen Sachverständigen vorgenommen und diese unter Umständen mit einem zweiten Sachverständigen diskutiert. Sollten diese sich nicht einigen, kommt im Extremfall ein dritter Sachverständiger mit ins Spiel. Das Sachverständigenverfahren kostet natürlich Geld, dieses Verfahren kann jedoch effizienter als das Klageverfahren sein, das ebenfalls möglich wäre.
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