Die Unterschiede bei KFZ-Versicherungen: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

  • Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden bei jemand anderen verursachen, ist ihre Kfz-Haftpflichtversicherung gefragt
  • Wenn es um Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug geht, brauchen sie zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung
  • Wenn Sie an Ihrem eigenen Fahrzeug einen Schaden verursachen spricht man von einem Kaskoschaden
  • Wenn Ihr Fahrzeug durch jemand anderen Beschädigt wurde, ist das für Sie, an Ihrem Fahrzeug ein Haftpflichtschaden

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie keine Kfz-Zulassung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie im Betrieb mit Ihrem Fahrzeug anderen Fahrzeugen, Personen, Gegenstände oder und an fremdes Eigentum verursachen. Auch Vermögensschäden sind damit abgedeckt. Der gesetzliche Anspruch eines Geschädigten ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 249 und lautet:

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Typische Kfz-Haftpflichtschäden

  • Aus Unachtsamkeit oder Ablenkung fahren Sie auf ein anderes Fahrzeug auf und beschädigen dieses. Der Halter des anderen Fahrzeuges möchte den Schaden ersetzt haben.
  • Sie übersehen beim Abbiegen einen Fußgänger. Dieser stürzt und verletzt sich dabei. Durch einen notwendigen Krankenhausaufenthalt kann der Verletzte
  • nicht mehr arbeiten, er verlangt Schadenersatz für seinen ausgefallenen Verdienst und eventuell Schmerzensgeld.
  • Beim Ausparken beschädigen Sie die Fahrertür des Autos in der benachbarten Parkbucht. Der Halter des Autos möchte den Schaden ersetzt haben.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist der gesetzlich vorgeschriebene Grundschutz und für jedes Fahrzeug verpflichtend.

Mit der Teilkaskoversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem eigenen Kfz abgesichert – allerdings nur solche Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben. Das können beispielsweise sein:

  • Glasbruchschäden durch Steinschlag o.ä.
  • Diebstahl- und/oder Einbruchschäden
  • Unwetterschäden (durch z.B. Hagel /Sturm)
  • Brandschäden

Hier leistet die Teilkasko

  • Ein Wildschwein rennt ganz plötzlich aus der Böschung und Sie können nicht mehr rechtzeitig bremsen – der entstandene Wildtierschaden an Ihrem Fahrzeug ist in der Teilkaskoversicherung abgedeckt.
  • Sie kommen mit Ihrem Fahrzeug in ein Unwetter und es beginnt zu Hageln. Die Behebung der Hagelschäden an Ihrem Fahrzeug ist durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt.
  • Schock am frühen Morgen: Jemand hat Ihr Auto gestohlen. Die Teilkaskoversicherung steht Ihnen bei Teil- oder Totalentwendung zur Seite.

In der Vollkaskoversicherung sind alle Leistungen des Teilkaskoschutzes inbegriffen. Darüber hinaus übernimmt der Vollkaskoschutz z. B. auch die Kosten für Unfallschäden die sie selbst an ihrem eigenen Fahrzeug verursachen oder durch Vandalismus verursacht werden. Damit sind Sie (je nach Versicherung und Vertragsbedingungen) rundum abgesichert.

Hier leistet die Vollkasko

  • Sie verursachen durch ein Missgeschick einen Schaden an Ihrem eigenen Auto. Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt dafür die erforderlichen Reparaturkosten.
  • Sie parken Ihr Auto in der Stadt und wird Opfer einer Gruppe Randalierer, die den Lack zerkratzen, Scheiben einschlagen und die Motorhaube verbeulen. In einer Vollkaskoversicherung sind Schäden durch Vandalismus gedeckt und Sie bekommen den erstandenen Schaden ersetzt.