Wiederbeschaffungsdauer

Die zu erwartende Wiederbeschaffungsdauer eines vergleichbaren Ersatzwagens wird bei Abrechnung eine Die zu erwartende Wiederbeschaffungsdauer eines vergleichbaren Ersatzwagens ist bei Abrechnung eines Unfallschadens auf Totalschadenbasis vom Kfz-Sachverständigen in seinem Gutachten festzulegen. Die tatsächliche Ausfallzeit kann insgesamt über oder unter der vom Sachverständigen angesetzten Wiederbeschaffungsdauer liegen. Im Regelfall wird eine Wiederbeschaffungsdauer von 14 Kalendertagen zugestanden.