Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag

Bei einem Kfz-Unfallschaden verweisen Versicherer schnell an Kfz-Werkstätten zur Erstellung eines Kostenvoranschlags. Für jeden Geschädigten ist es jedoch besser durch einen Gutachter / Sachverständigen ein Gutachten oder eine gutachterliche Reparaturkostenprognose erstellen zu lassen, was zwar mit einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt gleichzusetzen ist, jedoch eine höhere Beweiskraft im Streitfall darstellt.

Von manchem Versicherer wird auch häufig geäußert, dass nach einem unverschuldeten Unfall eventuell die Kosten für einen vom Geschädigten beauftragten Gutachter nicht ersetzt werden, da bei einem Bagatellschaden die Kosten für ein Gutachten nicht erstattet werden. Der tatsächliche Hintergrund ist der, dass die Versicherer alles tun um Geschädigte von Personen, welche sich mit der Unfallschadenabwicklung auskennen, fernzuhalten.

Ein seriös arbeitender Gutachter / Sachverständiger, wird am Fahrzeug den Schaden sehr schnell objektiv erkennen und Ihnen helfen, den erforderlichen Wiederherstellungsaufwand mitzuteilen. Auch ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Ein Gutachter muss nicht zwangsläufig ein Gutachten erstatten, er kann auch eine kostengünstigere gutachterliche Reparaturkostenprognose erstellen, was dem Kostenvoranschlag einer Werkstatt entspricht. Für die Schadenregulierung darf, in den meisten Fällen, immer ein Rechtsanwalt beauftragt werden, was unter Berücksichtigung der Unfall-Nebenkosten bzw. Ansprüche dringend zu empfehlen ist.

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