Sachverständigenkosten

Grundsätzlich sollten Sie nach einem Unfall den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden von einem Kfz-Sachverständigen begutachten lassen. Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung haben die Kosten für ein neutrales, vom Geschädigten eingeholtes Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu ersetzen. Ausnahme: Bagatellschäden mit Reparaturkosten von ca. 1.000,00 bis 1.200,00 € Dies gilt auch, wenn die Versicherung selbst einen Sachverständigen beauftragt. Ein Verstoß gegen die so genannte Schadenminderungspflicht kann dem Geschädigten auch nicht angelastet werden, wenn er trotz eines „Verzichts“ des Versicherers einen unabhängigen Sachverständigen einschaltet. Hat Ihr Fahrzeug jedoch einen Totalschaden erlitten, dann wäre eine Schadenregulierung mit einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt nicht möglich. In diesem Falle sollten Sie einen Sachverständigen beauftragen, damit der Wiederbeschaffungs- sowie der Restwert ermittelt werden. Handelt es sich um einen anerkannten Sachverständigen (zertifiziert, öffentlich bestellt und vereidigt), dürfen Sie sich darauf verlassen, dass sein Gutachten richtig ist.