Mehrwertsteuer

Bei fiktiver Abrechnung (Abrechnung auf Gutachtenbasis) wird nach aktueller Rechtsprechung die Mehrwertsteuer auch für Privatfahrzeuge nicht erstattet. Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, so wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet, da sie Vorsteuer bei der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden kann.