Kurzschluss

Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs, die durch Kurzschluss entstanden sind, sind im Rahmen der Teilkaskogedeckt. Hierbei ist es nicht von Bedeutung, ob eine offene Flammenbildung vorhanden ist. Folgeschäden aller Art (z.B. Lichtmaschine, Anlasser, Batterie) sind vom Versicherungsschutz meist ausgenommen.