Wertminderung
Bei der so genannten Wertminderung unterscheidet man zwischen technischer und merkantiler Wertminderung.
Mit technischer Wertminderung ist die Minderung des Fahrzeugwertes gemeint, welche sich durch bleibende technische Mängel nach der Reparatur ergibt, die sich auf die Lebensdauer oder das äußere Ansehen des Fahrzeuges nachteilig auswirken. Bei den heutigen Reparaturmethoden tritt bei Sach- und fachgerechter Reparatur nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers keine technische Wertminderung mehr ein. Spricht man von einer Wertminderung, so ist im Allgemeinen die merkantile Wertminderung gemeint, die sich trotz einwandfreier und fachgerecht durchgeführter Reparatur dadurch ergibt, dass ein Käufer für ein Unfallfahrzeug weniger bezahlt als für einen unfallfreien Wagen. Eine merkantile Wertminderung wird dafür zuerkannt, da bei einer breiten Käuferschicht, eine Abneigung gegen den Erwerb eines unfallbeschädigten Fahrzeuges besteht. Die Eigenschaft eines Unfallwagens, mit dem möglichen Verdacht auf verborgene Mängel, beeinträchtigt den Verkaufswert. Zur Ermittlung des merkantilen Minderwertes können verschiedene Berechnungsverfahren angewandt werden. Hierbei spielen die Reparaturkosten, der Marktwert, das Fahrzeugalter, die Gesamtlaufleistung, Vorbesitzer sowie das Verhältnis von Lohnkosten zu Ersatzteilkosten eine Rolle. Wie immer bei pauschalierten Berechnungsmethoden kann im Einzelfall die im Gutachten
ausgewiesene merkantile Wertminderung von den tatsächlichen Gegebenheiten des Marktes abweichen. Die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen mit umfassenden Kenntnissen ist unabdingbar.