Unfall

Der Begriff des Unfalls ist vor allem für die Vollkasko und Kraftfahrtunfallversicherung von Bedeutung. Demnach liegt ein Unfall vor, wenn durch ein unmittelbar von außen

plötzlich und mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug wirkendes Ereignis unfreiwillig eine (Gesundheits-) Schädigung hervorgerufen wird. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden.