Umbaukosten

Soweit wirtschaftlich sinnvoll, werden bei Totalschaden Umbaukosten z. B. einer HiFi-Anlage, Freisprecheinrichtung oder Funkanlage in ein Ersatzfahrzeug ersetzt, falls das Ersatzfahrzeug nicht über vergleichbare Ausrüstung verfügt. Gleiches gilt für sonstige Einbauten, z. B. behindertengerechte Bedienungseinrichtungen. Diese sind durch Kostenvoranschlag oder Rechnung nachzuweisen.