Schmerzensgeld
Wer beim Verkehrsunfall verletzt wird, hat grundsätzlich Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Bei Körperverletzung steht dem Opfer eine „billige Entschädigung in Geld“ zu (BGB). Sie soll die Schmerzen finanziell ausgleichen und dem Opfer zusätzlich Genugtuung gegenüber dem Verursacher verschaffen, so der Gesetzgeber. Wird ein Betrag festgesetzt, müssen die Folgen des Schadens für das Opfer berücksichtigt werden: Wie lange behindert die Verletzung oder ihre Folgen das Opfer? Welche sozialen und psychischen Auswirkungen hat die Verletzung?