Reparaturkosten
In welcher Höhe werden sie gezahlt? Grundsätzlich hat der Unfallverursacher (VN), bzw. dessen eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten zu übernehmen. Sie können die Reparaturkosten aber auch fiktiv abrechnen, in dem Sie dem Schadenregulierer (VN oder Versicherer) ein Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen vorlegen. Denn der Geschädigte kann grundsätzlich verlangen, dass sein Fahrzeug wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es sich vor dem Unfall befand. Die Haftpflichtversicherung bzw. der Schadenverursacher muss allerdings dann die Reparaturkosten nicht mehr zahlen, wenn das Fahrzeug durch den Unfall einen Totalschaden erlitten hat. Ausnahme bei Integritätsinteresse (130%-Regel)