Reparaturbestätigung
Viele Versicherer verlangen vor Ersatz der Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung den Nachweis der Reparatur. Als Reparaturnachweis kann eine Rechnung des Reparaturbetriebes dienen. Erfolgt eine Abrechnung auf der Grundlage eines Gutachtens, kann die Reparatur auch durch eine Bestätigung des Sachverständigen nachgewiesen werden. Lag ein wirtschaftlicher Totalschaden vor (Reparaturkosten + evtl. Wertminderung bis 130 % des Wiederbeschaffungswertes), dann wird von der Rechtsprechung für den Ausgleich meist eine detaillierte Reparaturbestätigung gefordert. Hierzu hat der Sachverständige zu prüfen, ob die Reparatur vollständig und sach- und fachgerecht erfolgt ist.