Nutzungsausfall

Wird bei einem Unfall ein Fahrzeug in der Weise beschädigt, dass der Geschädigte es für eine bestimmte Zeit nicht nutzen kann, obwohl er es gerne nutzen würde und auch nutzen könnte (Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit), so hat der Geschädigte einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Anstelle von Mietwagenkosten kann der Geschädigte Nutzungsausfallkosten zwischen 23,00 € bis 175,00 € pro Tag, je nach Nutzungsausfallgruppe, Ausstattung und Alter des beschädigten Fahrzeuges geltend machen. Der Kfz-Sachverständige wird im Schadengutachten die technische Einordnung des Fahrzeuges für den Nutzungsausfallvornehmen.