Mithaftung
Ist ein Unfallhergang bezüglich der Schuldfrage nicht eindeutig, so kommt es, in der Regel, zur Mithaftung beider oder mehrerer Unfallverursacher. In diesem Fall wird der Schadenersatz entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.
Ist ein Unfallhergang bezüglich der Schuldfrage nicht eindeutig, so kommt es, in der Regel, zur Mithaftung beider oder mehrerer Unfallverursacher. In diesem Fall wird der Schadenersatz entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.
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