Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH) ist nach dem Pflichtversicherungsgesetzvorgeschrieben. Versichert sind allgemein Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die mitversicherten Personen im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Kfz einem Dritten zufügen. Im Rahmen der KH werden begründete Schadenersatzansprüche bezahlt und unbegründete Schadenersatzansprüche abgewehrt. Leistungsgrenze für den Versicherer sind die vereinbarten Versicherungssummen.