Kfz-Sachverständiger
Die Berufsbezeichnung „Kfz-Sachverständiger“ darf nur ein Kfz-Meister, Karosseriebau-Meister oder Dipl.-Ing. führen. Der Kfz-Sachverständige soll aufgrund seines Fachwissens Tatsachen feststellen, Zielsetzungen formulieren, Problemlagen analysieren und Maßnahmen für die Bewältigung vorschlagen. Die Sachgebiete der Kfz-Sachverständigen sind in die nachfolgenden 3 Gruppen zu unterteilen:
- Kraftfahrzeugschäden
- Kraftfahrzeugbewertungen und –Überprüfungen
- Straßenverkehrsunfälle