Kfz-Sachverständiger

Die Berufsbezeichnung „Kfz-Sachverständiger“ darf nur ein Kfz-Meister, Karosseriebau-Meister oder Dipl.-Ing. führen. Der Kfz-Sachverständige soll aufgrund seines Fachwissens Tatsachen feststellen, Zielsetzungen formulieren, Problemlagen analysieren und Maßnahmen für die Bewältigung vorschlagen. Die Sachgebiete der Kfz-Sachverständigen sind in die nachfolgenden 3 Gruppen zu unterteilen:

  • Kraftfahrzeugschäden
  • Kraftfahrzeugbewertungen und –Überprüfungen
  • Straßenverkehrsunfälle