Integritätsinteresse / 130% Regel / Opfergrenze
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, kann man das Fahrzeug, unter bestimmten Voraussetzungen, dennoch reparieren lassen. Sofern die voraussichtlichen Kosten gemäß Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 30 Prozent übersteigen, das Fahrzeug weiter genutzt werden soll und die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt wird (Reparaturrechnung!).