Bagatellschaden
Als Bagatellschaden bezeichnet man Schäden mit Instandsetzungskosten unter ca. 1.000,00 € bis 1.200,00 €. In diesen Fällen kann die gegnerische Versicherung wegen der so genannte „Schadenminderungspflicht“ eine Erstattung der Kosten für das Gutachten ablehnen. Da jedoch ein Laie gar nicht erkennen kann wie hoch die
erforderlichen Reparaturkosten sind, ist es ratsam einen Kfz.-Sachverständigen einzuschalten. Ein seriös arbeitender Sachverständiger wird Ihnen auch bei einem eventuell eingetretenen Bagatellschaden ein entsprechendes Produkt anbieten, damit der Schaden ordnungsgemäß reguliert werden kann. Des Weiteren bittet das Produkt eines Sachverständigen die erforderliche bessere Beweissicherung als ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt. Sprechen Sie auch in solchen Fällen mit einem Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens.