Betriebsschaden

In der Fahrzeugversicherung (Kasko) sind keine Schäden gedeckt, die beim normalen Betrieb des Fahrzeuges entstehen. Dies bedeutet, dass die Fahrzeugversicherung nicht für Schäden aufkommt, die ohne Einwirkung von außen während der Fahrt oder des normalen Fahrzeugeinsatzes entstehen.

Typische Beispiele dafür sind:

Ein Motorschaden, der beim normalen Betrieb des Fahrzeuges eingetreten ist.

Der Schaden an einer Kipperbrücke eines LKW, der während des Abkippvorganges entsteht.

Das Einknicken eines Anhängers während der Fahrt, der durch seitliches Anschlagen beim Schleudern des Zugfahrzeuges beschädigt wird.