Ausfallzeit

Bei Haftpflichtschäden kann, falls das eigene Fahrzeug benötigt wird, aber nicht mehr einsatzfähig ist, während der unfallbedingten Ausfallzeit ein Ersatzfahrzeug oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden. Diese Ausfallzeit beginnt bei fahrfähigen und noch verkehrssicheren Fahrzeugen mit dem Beginn der Reparatur und endet mit dem Tag der Abholung vom Reparaturbetrieb. Bei nicht mehr fahrfähigen und nicht mehr verkehrssicheren Fahrzeugen beginnt diese Ausfallzeit bereits am Unfalltag. Bei Totalschaden erhalten Sie, in der Regel, eine Wiederbeschaffungsdauer von ca. 14 Kalendertagen. Längere Ausfallzeiten bedürfen einer stichhaltigen Begründung.