Zulassungskosten
Bei Totalschaden werden Kosten für Stilllegung des Unfallfahrzeuges, Zulassung des Ersatzfahrzeuges und Kosten für die erforderlichen, amtlichen Kennzeichen ersetzt.
Bei Totalschaden werden Kosten für Stilllegung des Unfallfahrzeuges, Zulassung des Ersatzfahrzeuges und Kosten für die erforderlichen, amtlichen Kennzeichen ersetzt.
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