Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Die gesetzlichen Regelungen zum Versicherungsvertrag finden sich nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sondern im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Bestimmungen des VVG geben einerseits einen rechtlichen Rahmen für alle Versicherungszweige vor (z.B. Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs), andererseits sind auch spezielle Vorschriften zu den individuellen Versicherungsarten vorhanden (z.B. Leistungsfreiheit des Versicherers, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles in der Schadensversicherung).