Überschwemmung
Schäden durch die unmittelbare Einwirkung einer Überschwemmung sind im Rahmen der Teilkasko versichert. Als Überschwemmung gilt, wenn Wasser in erheblichem Umfang und meist mit schädlicher Wirkung nicht auf normalem Weg abfließt, sondern auf sonst nicht in Anspruch genommenem Gelände in Erscheinung tritt und dies überflutet.