Sturm-Schaden
Als Sturm im Sinne der Bedingungen gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (17,2 bis 20,7 m/sec). Im Rahmen der Teilkasko sind unmittelbar durch Sturm verursachte Schäden am Fahrzeug versichert. Eingeschlossen sind weiterhin Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch einen Sturm Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.