Haftpflicht-Schaden
Schadenfall bei dem Sie (Unfallgeschädigter = Anspruchsteller) durch eine andere Person (Unfallverursacher = Versicherungsnehmer) geschädigt werden und von dieser Person bzw. deren Versicherung Schadenersatz verlangen. Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallgeschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist dabei so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.