Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
Die AKB sind dazu bestimmt, für eine unbegrenzte Anzahl gleich liegender Versicherungsverträge als Bestandteil aufgenommen zu werden. Aufgrund dieser Tatsache unterliegen sie als allgemeine Geschäftsbedingungen dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG). Das AGBG unterwirft die AKB einer strengen Kontrolle, z. B. hinsichtlich überraschender Klauseln oder unangemessenen Benachteiligungen einer Vertragspartei. Die bei Vertragsabschluss gültigen AKB gelten für die gesamte Laufzeit des
Versicherungsvertrages, es sei denn, der Versicherungsnehmer stimmt einer vom Versicherer vorgenommenen nachträglichen Änderung ausdrücklich zu.