Abzug für Vorteilsausgleich / Wertverbesserung (Haftpflicht)
Hierbei handelt es sich um einen Teil der Reparaturkosten, den Sie im Haftpflichtschadenfall selbst übernehmen müssen, wenn Ihr Fahrzeug durch die Reparatur eine Wertsteigerung erfährt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Ihre schon vorher abgefahrenen Reifen nun wegen einer Beschädigung erneuert werden müssen. Zur Höhe des Abzugs nimmt der Sachverständige in seinem Gutachten Stellung.